
Zeiterfassung für Pflege und Sozialbereich, eingerichtet nach Ihrem Kollektivvertrag
Nachtdienst, geteilter Dienst, Entlastungswoche: In der Sozialwirtschaft steckt die Arbeitszeit voller Sonderregeln. Wir bilden sie in Timework so ab, wie sie in Ihrem Haus gelten.
Bildet Timework die Regeln des SWÖ-Kollektivvertrags ab?
Ja, wir richten die Regeln Ihres Kollektivvertrags für Ihr Haus ein. Timework ist ein Baukasten: Zeitmodelle, Zuschläge und Sonderregeln entstehen bei der Einrichtung, nach dem Kollektivvertrag, der bei Ihnen gilt. Im Tageszentrum Möllbrücke hat asut computer auf diesem Weg auch die geänderte Regelung zur Entlastungswoche umgesetzt.
Wenn der Nachtdienst geplant und zugleich gerechnet werden muss
Im Haus hängt an jedem Dienst mehr als eine Uhrzeit. Der Plan sagt, wer wann da ist. Die Erfassung sagt, was daraus für das Zeitkonto folgt. Beides in einem System erspart Ihnen die doppelte Pflege und den Abgleich am Monatsende.
- Sie planen die Dienste und sehen die tatsächliche Arbeitszeit im selben System.
- Zeitgutschriften und Zuschläge rechnet Timework nach der Regel, die wir für Ihr Haus eingerichtet haben.
- Geteilter Dienst und Rufbereitschaft laufen als eigene Zeitarten, sobald wir sie angelegt haben.
- Fällt jemand kurzfristig aus, ändern Sie den Dienst, ohne alles neu zu rechnen.
Wenn die Arbeitszeit beim Klienten beginnt
Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeiter und mobile Betreuungsteams sind selten im Büro. Die mobile Zeiterfassung im Sozialbereich läuft deshalb über die App: Gestempelt wird dort, wo die Arbeit stattfindet. Die Zeiten landen direkt im Zeitkonto, ohne Zettel und ohne Nachtragen am nächsten Tag.
- Ihr Team bucht Kommen und Gehen per App am Smartphone.
- Wegzeiten erfassen Sie dort, wo sie bei Ihnen als Arbeitszeit gelten.
- Auswertungen rufen Sie je Mitarbeiter, Team oder Standort ab.
- Urlaub und Zeitausgleich beantragt Ihr Team, ohne ins Büro zu fahren.

Was in der Sozialwirtschaft anders läuft
Die Arbeitszeiterfassung in Pflege und Sozialarbeit hat ihre eigenen Fälle, und diese sechs begegnen uns am häufigsten. Timework bringt sie nicht fertig mit, wir legen sie nach Ihren Regeln an.
Entlastungswoche
Jede verbrauchte Entlastungswoche gehört in die Arbeitszeitaufzeichnung. Wir legen sie als eigene Abwesenheitsart an, damit sie sichtbar bleibt und nicht mit dem Urlaub verrechnet wird.
Nachtdienst
Ob ein Nachtdienst eine Zeitgutschrift oder einen Zuschlag auslöst, steht in Ihrem Kollektivvertrag. Wir legen die Zeitart so an, wie sie bei Ihnen gilt.
Geteilter Dienst
Wird ein Dienst geteilt, soll die Unterbrechung sichtbar bleiben und richtig zählen. Wir legen sie als eigene Zeitart an, nicht als lange Pause.
Rufbereitschaft
Bereitschaft, Einsatz und Wegzeit sind drei verschiedene Dinge. Wir trennen sie in der Erfassung, damit die Auswertung am Monatsende stimmt.
Einsatz in mehreren Häusern
Wer zwischen Standorten oder Teams wechselt, stempelt überall und erscheint trotzdem in einer Auswertung.
Änderungen im Kollektivvertrag
Ändert sich eine Regel, ziehen wir sie für Sie nach. Diesen Teil übernehmen wir, statt ihn Ihrer Verwaltung zu überlassen.
Die Entlastungswoche gehört in die Arbeitszeitaufzeichnung
Beschäftigte in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen haben ab dem Jahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, Anspruch auf eine Entlastungswoche im Ausmaß einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit, höchstens 40 Stunden. Dazu zählen laut Sozialministerium auch Fach- und Diplomsozialbetreuer mit Schwerpunkt Behinderten-, Alten- oder Familienarbeit, weil sie mit ihrer Ausbildung die Pflegeassistenz nach dem GuKG erwerben. Der Verbrauch ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren und in den Arbeitszeitaufzeichnungen auszuweisen. Wer das nicht tut, kann laut Sozialministerium verwaltungsstrafrechtlich belangt werden. Die Pflicht dazu trifft den Arbeitgeber, Timework liefert die Aufzeichnung.
So läuft die Einrichtung in Ihrem Haus
Wir richten Timework nach den Regeln Ihres Hauses ein, statt Ihnen eine fertige Lösung zu übergeben. Bei einem Pflegeheim oder Tageszentrum sieht das anders aus als bei einem mobilen Dienst, und genau diese Unterschiede klären wir vor dem Start.
Wir sehen uns Ihre Regeln an
Wir klären, welcher Kollektivvertrag gilt, welche Dienstarten vorkommen und welche Zuschläge und Gutschriften anfallen. Nachtdienst, geteilten Dienst und Rufbereitschaft gehen wir einzeln durch, meist bei einem Termin in Ihrem Haus.
Wir richten die Zeitmodelle ein
Dienstarten, Zeitkonten und Abwesenheiten entstehen nach Ihren Vorgaben, nicht nach einer Voreinstellung.
Wir schulen Ihr Team
Leitung, Verwaltung und Ihr Betreuungsteam lernen genau den Teil, den sie im Alltag brauchen. Wer beim Klienten arbeitet, braucht davon nur die App.
Wir bleiben erreichbar
Ändert sich etwas im Kollektivvertrag oder im Haus, ziehen wir es nach. Ihr Betreuer bleibt derselbe.
Mag. Brigitte Stocker
Betreiberin und Vorsitzende der Geschäftsführung, Tageszentrum Möllbrücke
Ob neue gesetzliche Vorgaben oder Änderungen im SWÖ-Kollektivvertrag: Wir wissen, dass asut sie in Timework rasch für uns umsetzt.
Fragen aus Pflege und Sozialbereich
Das fragen Häuser aus Pflege und Betreuung am häufigsten, bevor sie sich entscheiden.
Ist der SWÖ-Kollektivvertrag in Timework hinterlegt?
Wie wird die Entlastungswoche in Timework dokumentiert?
Können Mitarbeiter in der mobilen Betreuung unterwegs stempeln?
Was passiert, wenn sich der Kollektivvertrag ändert?
Was Häuser aus der Branche dazunehmen
Sie schalten frei, was Sie brauchen. Alles davon greift auf dieselben Zeitdaten zu.
Sehen Sie Timework mit den Regeln Ihres Hauses
Wir zeigen Ihnen in einer persönlichen Demo, wie Nachtdienst, geteilter Dienst und Entlastungswoche in Timework aussehen, und legen Ihnen danach ein unverbindliches Angebot für Ihr Haus.
